Rechtsprechung
BVerwG, 05.05.1993 - 4 B 69.93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,19577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gründe für das Durchführen einer Beweisaufnahme von Amts wegen - Veranlassung einer Ortsbesichtigung durch ein Gericht bei deren Notwendigkeit
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1993 - 8 S 2745/92
- BVerwG, 05.05.1993 - 4 B 69.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1993 - 4 B 69.93
Denn die Rüge, das Gericht habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die eine Partei hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. z.B. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).